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 Pressekodex WICHTIG BITTE LESEN

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BeitragThema: Pressekodex WICHTIG BITTE LESEN   Pressekodex WICHTIG BITTE LESEN Icon_minitimeDi Sep 18, 2012 9:24 pm

Pressekodex

Der Pressekodex, auch oft "journalistischer Ehrenkodex" genannt, wurde vom Deutschen Presserat zusammen mit den Presseverbänden beschlossen. Der Pressekodex beschreibt die Berufsethik der Presse und somit die grundlegenden Regeln, an die sich Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung halten sollen.

Die wichtigsten Regeln des Pressekodex:
- Oberstes Gebot der Presse sind die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit.
- Nachrichten und Informationen müssen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Ihr Sinn darf durch eine Bearbeitung nicht verfälscht werden.
- Dokumente, also zum Beispiel Briefe oder Verträge, müssen sinngetreu wiedergegeben werden.
- Unbestätigte Meldungen, Gerüchte oder Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
-Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, müssen richtig gestellt werden.
- Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.
-Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe verletzen, soll man nicht veröffentlichen.
- Auf die unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität soll verzichtet werden.
- Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
- Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen sollen unabhängig berichten. Sie sollen keine Geschenke oder Vorteile annehmen, die ihre Berichterstattung beeinflussen.


Urheberrecht Wort

Auch Autoren haben das Recht an dem, was sie geschrieben haben. Auf der Innenseite vieler Bücher steht "Das Recht zur öffentlichen Aufführung, Sendung ... vorbehalten". Das heißt: Wer ein komplettes literarisches Werk zum Beispiel als Hörspiel oder Lesung umsetzen will, sollte vorher beim Verlag nachfragen.
Erlaubt ist eine "freie Benutzung", das heißt ein Werk dient der Inspiration oder wird so verfremdet, dass es nachher fast nicht mehr zu erkennen ist. Eine Angabe, welches Werk zu Grunde liegt, muss man aber auf alle Fälle machen.

Wer Ausschnitte oder Zitate verwendet, muss sie als solche kennzeichnen und die Quelle angeben, denn nach dem Urheberrecht sind auch Teile eines Werkes geschützt. Aus einem Buch, einem Zeitungsartikel oder einem Radiobeitrag darf man zwar Fakten in den eigenen Beitrag übernehmen (irgendwo müssen die Informationen ja herkommen), man darf aber nicht die Struktur, den gedanklichen Aufbau, Vergleiche oder gar ganze Formulierungen oder Sätze übernehmen (nur 30% eines Textes). Diese hat sich schließlich jemand anders ausgedacht, er ist daher der Urheber mit den oben beschriebenen Rechten.
Das Urheberrecht schützt nicht nur Schriftsteller, sondern auch Journalisten, also Urheber eines Beitrags, das heißt denjenigen, der sich die Struktur
überlegt hat, die O-Töne aufgenommen, den Text geschrieben hat.
Festgelegt ist das im Urheberschutzgesetz (UrhG). Dort steht (§11): "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."
Das heißt im Klartext: Derjenige, der einen Radiobeitrag oder einen Text geschaffen hat, darf auch bestimmen, was damit passiert. Wenn ein Radiosender den Beitrag senden möchte, muss er den Autor/die Autorin vorher fragen und in der Regel auch dafür bezahlen. (Natürlich kann der Autor/die Autorin auf eine Bezahlung verzichten, wenn man für ein Schul-/Studentenradio arbeitet.)
Wichtig ist aber: Honorar bekommt man nicht dafür, dass man einen Beitrag gemacht hat, sondern dafür, dass der Rundfunksender ihn senden darf. Der Sender kauft also nicht den Beitrag, sondern nur das ein- oder mehrmalige Senderecht. Möchte er den Beitrag noch mal senden, kann der Autor/die Autorin ein Wiederholungshonorar bekommen.

Ganz genau steht das auf [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Meine Quelle hat als Quelle [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] angegeben.
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BeitragThema: Re: Pressekodex WICHTIG BITTE LESEN   Pressekodex WICHTIG BITTE LESEN Icon_minitimeDo Sep 27, 2012 10:33 pm

Für jeden Beitag, in dem mehr als 30 % einses Textes kopiert wurden, ist der User selbst verantwortlich. OdinsRache wird dafür keine Haftung übernehmen.
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